Mein Name ist David Rahe. Seit mehr als 30 Jahren in der Kfz Branche tätig.
Profitieren auch Sie von meiner Erfahrung und meinem Know-How und überzeugen Sie sich von meiner Leistungsfähigkeit.
Tel. 0151 44 58 09 95
Wir führen auch Gasprüfung an Wohnmobilen und Wohnwagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 durch.
Erstellung von Haftpflicht-Schadengutachten für PKW und sonstige Fahrzeuge. Fahrzeug-Bewertungen, Oldtimer-Wertgutachten, Restwertermittlung unfallgeschädigter Fahrzeuge, Beratung beim Gebrauchtwagenkauf sowie Verkauf, Reparaturbestätigungen. Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt natürlich auf Wunsch vor hier Ort, beim Kunden oder in der Werkstatt da wo ihr Fahrzeug sich gerade befindet.
In der Regel bin ich auch an Sonn- und Feiertagen Tagsüber erreichbar bzw. rufe ich schnellstmöglich zurück!
Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens.
- Nennung der Stundenverrechnungssätze
- Nennung der Ersatzteilpreise
- Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs
- Bildliche Dokumentation der Schäden
- Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
- Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
- Ermitteln der Wertminderung
- Ermitteln des Nutzungsausfalls
- Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
- Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Schadengutachten
Unfallgutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt.
Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit meinen Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden.Ich erstelle professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
Pkw, Transporter, Anhänger, Motorräder & Motorroller, Oldtimer
Unfallgutachten
qualifiziert und unabhängig
In dem von mir erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt. Das Unfallgutachten beinhaltet:
✓ eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
✓ den Reparaturweg & die Reparaturdauer
✓ eine Fahrzeugbewertung
✓ Angaben zur Wertminderung
✓ Angaben zum Restwert
✓ die Nutzungsausfall Entschädigungsklasse
✓ die Wiederbeschaffungsdauer
✓ eine aussagekräftige Fotodokumentation
Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht
Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Juni 2024 die 56. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) veröffentlicht und damit der Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nun eine eindeutige Rechtsgrundlage gegeben.
Die Verordnung sieht eine umfassende Neufassung der StVZO vor, die in §60 eine Prüfung für Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen vorschreibt.
Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind mit der Neuregelung ab dem 19. Juni 2025 verpflichtet, die Flüssiggasanlage ihres Fahrzeuge nach den Technischen Regel des Arbeitsblatt G 607 prüfen zu lassen.
Dies betrifft die erstmalige Inbetriebnahme, einer Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie danach wiederkehrend im Abstand von jeweils 24 Monaten zur vorausgegangenen Prüfung (Wiederholungsprüfung).
Gasanlagen in Bestandsfahrzeugen, für die eine Prüfung mittels Prüfblatt oder Prüfbuch nicht nachgewiesen werden kann, müssen bis zum Stichtag ebenfalls geprüft werden.
Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und kann von geschulten Sachkundigen durchgeführt werden, die beispielsweise Ihre Anerkennung vom ZKF erhalten haben.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen
Wer die neueingeführte Prüfpflicht der Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Kfz Mechaniker Ausbildung 1992 - 1996
Bundeswehr Luftwaffe 1996-2008 inkl. Ausbildung zum Fluggerätemechaniker 2005-2006
Kfz Technikermeister Ausbildung 2008 - 2009
Selbständiger Kfz Technikermeister seit 2010 bis dato
2022 Lehrgang zum geprüften Kfz Sachverständigen in Wert & Schaden
2024 Mitglied im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband
2024 Sachkundiger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607
Zertifikate & Qualifikationen
Anschrift:
Berliner Strasse 3
34277 Fuldabrück
Ortsteil Dennhausen
Hessen
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