Ratschlag:

1. unbedingt notieren 
Amtliches Kennzeichen des Unfallgegners Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners Namen und Adressen von Zeugen Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten 

2. Fotografieren 
den Unfallort und die Stellung der Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß, achten sie auf Bremsspuren fertigen sie eine Skizze des Unfallherganges an 

3. Bestehen Sie darauf
dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden (weniger als 1000,00 EUR) handelt. 

4. Bestehen Sie auf
der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen.

5. ganz wichtig! 
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. 
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung



Häufig gestellte Fragen

1. Wozu braucht man einen Kfz-Sachverständigen?

Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Oldtimergutachten
Unfallrekonstruktion

2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

3. Reicht es aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

4. Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

5. Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das wichtigste nach einem Unfall: Ruhe bewahren. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, auf dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

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